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Erbschaftssteuer
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Erbschaftssteuer
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Nachdem Sie in einem ersten Teil die Rechtsirrtümer in Bezug auf Rücktritts- und Reklamationsrechte lesen konnten, möchte ich in einem zweiten Teil über verbreitete Irrtümer in Bezug auf Zahlungspflichten und Rechten nach einer Festnahme aufklären.
Natürlich folgt auf eine Rechnung in der Regel eine Zahlungserinnerung oder Mahnung. Zahlen Sie dann noch immer nicht, kommen in der Regel auch noch ein, zwei weitere Mahnungen. Schließlich möchte der Aussteller der Rechnung zwar sein Geld, aber weder die Kosten für ein gerichtliches Verfahren vorschießen, noch seinen Kunden verärgern. Dies gehört zu einem guten Service an und für sich dazu und wird daher auch so erwartet.
Ein Recht, vor der dritten Mahnung nicht zahlen zu müssen, leitet sich daraus jedoch nicht ab. Der Schuldner eines Geldbetrages hat dann die Kosten eines Inkassobüros im üblichen Bereich, eines eingeleiteten Gerichtsverfahrens oder andere entstandene Kosten zu tragen, wenn er sich im Verzug befindet. In Verzug geraten Sie aber beispielsweise bereits
mit Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung, wenn ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung vermerkt war oder bei einem vereinbarten Zahlungsdatum mit Ablauf des entsprechenden Tages.
Besser ist also, nicht auf den letzten Drücker zu zahlen, es könnte ansonsten deutlich teurer werden!
Richtig ist, dass Sie bei einer Festnahme das Recht haben, einen bzw. Ihren Anwalt zu Rate zu ziehen. Wenn Sie ihn nicht gleich erreichen, besteht jedoch natürlich die Möglichkeit, es auch weitere Male zu versuchen. Andererseits wird es nicht gestattet, wenn Sie einen alten Bekannten im Amerika anrufen wollen, weil Ihnen gerade danach ist und Sie lange nichts mehr von ihm gehört haben. Selbstverständlich soll auch vermieden werden, dass ein Festgenommener seine Komplizen anruft, um sie zu warnen, Aussagen abzusprechen oder sich ein Alibi zu verschaffen. Es kann daher passieren, dass die Beamten die Nummer wählen und das Telefon dann erst weiterreichen oder Ähnliches.
In manchen Bundesstaaten der USA gibt es dieses Recht jedoch. Es ist in US-Fernsehserien und Filmen recht beliebt, weshalb der Eindruck entstanden ist, es sei immer und überall so.
Isabel Datz, Rechtsanwältin, Maîtrise de droit, Prill & Fidler, Rechtsanwälte, Im Büfang 4, Bad Krozingen, 07633-9333390, www.prill-fidler.de