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Ab dem 01. Juli kann die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald Fahrzeuge nur noch zulassen, wenn zuvor eine Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer unterschrieben wurde. Dies geht auf eine im Juni von der Landesregierung beschlossene Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zurück, mit der zukünftig Steuerausfälle in Millionenhöhe vermieden werden sollen.
Alle, die ab Montag ein Fahrzeug zulassen wollen, erhalten die notwendigen Vordrucke für die Abbuchungsermächtigung unmittelbar bei der Zulassung. Problematisch kann es allerdings für Bevollmächtigte werden, die Fahrzeuge im Auftrag eines anderen zuzulassen, aber die unterschriebene Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer nicht dabei haben. Denn dies ist ab Montag zwingende Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeugs. „Um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten, haben wir das Formular für die Einzugsermächtigung zum Herunterladen ins Internet (ww.breisgau-hochschwarzwald.de oder www.fa-baden-württemberg.de) gestellt und auch bei allen Zulassungsstellen im Landkreis ausgelegt“, so die Leiterin der Zulassungsbehörde Petra Faller.
Die neue Verordnung sieht zudem vor, dass die Zulassungsstellen künftig nur noch Kraftfahrzeuge zulassen dürfen, deren Halter keine Kfz-Steuerrückstände haben. Die hierzu notwendigen technischen Voraussetzungen für den Datenabgleich müssen jedoch erst noch von der Finanzverwaltung geschaffen werden.
Bei der Kfz-Steuer bleibt es im Übrigen beim heutigen Verfahren der Finanzämter, dass zunächst ein schriftlicher Steuerbescheid versandt wird. Die Abbuchung der Steuer vom Konto erfolgt erst einige Wochen später. Auskünfte über die Höhe der fälligen Steuer kann auch weiterhin nur die Finanzverwaltung erteilen.
Mit der neuen Verordnung reagiert das Land auf die hohen Einnahmeausfälle im Bereich der Kfz-Steuer. So lagen die Steuerrückstände im vergangenen Jahr bei rund 30 Millionen Euro.