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Bisher erschienene Artikel in "Alles was Recht ist"

Lebensversicherungen
Geld zurück bei vorzeitiger Kündigung?

„Frauen helfen Frauen“
oder „Die Abzocke mit Schenkkreisen“

Der graue Kapitalmarkt
Geschlossene Immobilienfonds – Segen oder Geldvernichter? - Hilfe für Anleger

Patientenverfügung
Wollen Sie selber enscheiden

Vorsorgevollmacht
Wer soll Ihre Geschäfte regeln, wenn Sie es nicht mehr können?

Was ist eine Betreuungsverfügung?
Wie wirksam ist ein Organspendeausweis?

Verkehrsunfall !
Ansprüche des Geschädigten?

Ausgenommen?
Welche Bankgebühren sind bei einem Privatkonto zulässig?

Arbeitsrecht
Vielfältige Änderungen im Bereich des Arbeitsrechts für das Jahr 2006

Grenzerfahrungen
Konsequenzen einer deutsch-französischen Scheidung

Fußball & Arbeit
Vereinbarkeit von Arbeitsrecht  während der Fußball WM

Urlaubsärger
Wenn einer eine Reise tut…

Urlaubsärger II
Wie Sie den Reisekatalog richtig lesen

Urlaubsärger III
Unzufrieden aus dem Urlaub zurück?

böse Überraschung
Wenn die EC-Karte erst mal weg ist…

Rechtsschutzversicherung I
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 1

Rechtsschutzversicherung II
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 2

Rechtsschutzversicherung III
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 3

nicht angetretener Hinflug
verweigerter Rückflug

Explosion einer Limonadenflasche
Wer haftet?

Arbeits- und Sozialrecht
wichtige Änderungen

Der Mietkauf I
eine günstige Alternative?

Der Mietkauf II
eine günstige Alternative?

Erbschaftssteuer
verfassungswidrig!

Erbschaftssteuer
Sparen durch Immobilienübertragung

Abzocke im Internet
vermeintliche Gratisangebote

 

recht

Abzocke im Internet: vermeintliche Gratisangebote

oder das Geschäft mit der Angst der Verbraucher

Wer möchte nicht gerne unbekannte Vorfahren entdecken, die eigene Lebenserwartung berechnen oder sich schnell eine Hilfe für die Hausaufgaben besorgen und das auch noch gratis?

Im Internet locken Seiten mit vielversprechenden Inhalten wie beispielsweise der eigenen Ahnenforschung (Genealogie), der Berechnung der eigenen Lebenserwartung, Hausaufgabendiensten, Gedichten, Rezepten, Intelligenztests, Gratis-SMS und Vielem mehr: Es handelt sich um vermeintlich kostenlose Angebote, mit denen Anbieter letztendlich neugierigen Nutzern, leider auch oft Kindern und Jugendlichen, das Geld aus der Tasche ziehen.

Um Informationen zu erhalten, müssen Sie zunächst Ihre persönlichen Daten angeben. Dabei wird die Internetseite von den Anbietern so unübersichtlich gestaltet, dass Sie den Eindruck haben, gerade ein kostenloses Angebot wahrzunehmen. Die Kosten für den Service werden von den Anbietern raffiniert versteckt. Es werden Begriffe wie „Testzeit“ oder „Probeabonnement“ verwendet, die über den eigentlichen Vertragsschluss hinwegtäuschen sollen. Aufhänger ist oft auch ein Gewinnspiel: Auf die entstehen Kosten wird dann nur mit einem kleinen Sternchen an der Überschrift „Anmeldedaten“ verwiesen, das auf Kleingedrucktes irgendwo im nirgendwo verweist. Gängig ist auch, nur in den Allgemeine Geschäftsbedingungen, die regelmäßig nicht auf dem Computerbildschirm erscheinen, sondern nur in einem kleinen Kästchen als „akzeptiert“ angeklickt werden, hinzuweisen.

Seit langem bekannt für die geradezu professionelle Unübersichtlichkeit ihrer Internetauftritte ist die Schmidtlein GbR, bestehend aus den Brüdern Andreas und Manuel Schmidtlein aus Büttelborn. In der Vergangenheit waren sie Anlass unzähliger Beanstandungen, die Staatsanwaltschaft hat in zahlreichen Fällen ermittelt, aber das Geschäft geht weiter.

Ihre Seiten haben aussagekräftige Namen; www.tattoo-heute.com, www.tattoo-heute.de, www.sms-heute.com, www.p2p-heute.com, www.p2p-heute.de, www.gedichte-heute.com, www.gedichte-heute.de, www.lehrstellen-heute.com, www.lehrstellen-heute.de, www.vornamen-heute.com, sowie www.hausaufgaben-heute.com und www.hausaufgaben-heute.de sind einige Beispiele hierfür.

Aber was tun, wenn Sie eine Rechnung erhalten und eigentlich nicht so recht wissen, wofür, wenn Sie – in einem Fall der Brüder Schmidtlein – vielleicht bereits Post von deren Rechtsanwalt Oliver Tank erhalten haben, Ihnen mit weiteren, erheblichen Kosten oder gar einer Strafanzeige gedroht wird?

Oberste Grundregel ist, die Ruhe zu bewahren. Seien Sie selbstbewusst! Lassen Sie sich nicht durch diese Drohgebärden verschrecken. Wenn Sie sich nicht mehr daran erinnern, einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben, gehen Sie der Sache auf den Grund, bevor Sie zahlen!

Generell gilt: Der Anbieter der Seite muss beweisen, dass tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde. Solange die Forderung nicht plausibel dargestellt wird, besteht auch keine Zahlungspflicht. Alleine die Angabe der IP-Adresse Ihres Computers ist als Nachweis für einen Vertragsschluss dabei nicht ausreichend. Auch das Setzen eines Hakens vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen“ oder „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ o.ä. ist regelmäßig keine ausreichende Information über die Kostenpflichtigkeit eines Services. Das Amtsgericht München hat in einer Entscheidung vom 16.01.2007 beispielsweise entschieden, dass der gesamte Aufbau einer Internetseite zu würdigen sei. Entscheidend sei, ob nach dem Erscheinungsbild der Webseite mit einem kostenpflichtigen Angebot gerechnet werden müsse oder nicht. Verweigern Sie die Zahlung also auch dann, wenn Sie zwar selbst auf der Seite waren, aber nicht darüber aufgeklärt wurden, dass Sie einen kostenpflichtigen Dienst beanspruchen.

Der Anbieter muss Sie auch darüber belehren, dass Sie das Recht haben, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Tut er dies nicht ausreichend klar und deutlich, haben Sie unter Umständen auch nach Ablauf der Frist noch ein Widerrufsrecht. Eine Widerrufsbelehrung ausschließlich im „Kleingedruckten“ ist dabei nicht ausreichend.

Wenn Ihr minderjähriges Kind den Vertrag abgeschlossen haben soll, besteht grundsätzlich keine Zahlungspflicht, wenn Sie als Erziehungsberechtigter in den Vertragsschluss nicht eingewilligt haben bzw. diesen nicht nachträglich genehmigen.

Sichern Sie Beweise: Bewahren Sie die Unterlagen, auch Emails, auf, gehen Sie gegebenenfalls nochmals auf die Seite des Anbieters und drucken Sie diese aus – nicht selten werden diese immer mal wieder geändert und so die Rekonstruktion des Geschehensablaufes erschwert.

Sollten Sie einen Mahnbescheid bekommen, legen Sie sofort Widerspruch ein oder wenden Sie sich an Ihren Anwalt. Lassen Sie keinesfalls die Fristen verstreichen, auf einen Mahn- folgt ein Vollstreckungsbescheid und gegen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid ist Vorgehen äußerst schwierig!

Inzwischen hat die Schmidtlein GbR ihre Internetauftritte überarbeitet, d.h. die Kosten auf den betreffenden Seiten sind etwas leichter zu überblicken, doch nicht nur Kindern und Jugendlichen fällt der Durchblick immer noch schwer.

Leider ist oft zu beobachten, dass die Schmidtlein GbR, vertreten durch ihren Rechtsanwalt Herrn Oliver Tank, nicht auf die Schreiben der Verbraucher reagieren. Kommt jedoch ein anwaltliches Schreiben, sieht dies anders aus.

Da es sich meist um Beträge unter 300,00 Euro handelt, ist anwaltlicher Rat jedoch nicht unbedingt teuer. Die Kosten für die erste Prüfung eines solchen Falles fangen ab ca. 20,00 Euro an, wenn Ihr Rechtsanwalt dann tätig wird und Ihren Gegner anschreiben und mit ihm verhandeln soll, ab ca. 50,00 Euro.

Wir haben in unserer Kanzlei schon zahlreiche Fälle dieser Konstellationen bearbeitet. Im Fällen gegen die Schmidtlein GbR hat diese jeweils von Ihrer Forderung Abstand genommen, in vielen Fällen auch die Kosten unserer Beauftragung übernommen haben. Es lohnt sich also, sich zu wehren!

Isabel Datz Rechtsanwältin Maîtrise de droit

Prill & Fidler RechtsanwälteIm Büfang 4, 79189 Bad Krozingen, 07633/ 9 33 33 90, www.prill-fidler.de

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