Kapitalmarkt, Beratung, Rechtsanwalt

Kapitalmarkt, Altersvorsorge, Rente, Pension, Pensionskasse, Versicherungen Auggen, Bad Bellingen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Ebringen, Ehrenkirchen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Müllheim, Münstertal, Neuenburg, Pfaffenweiler, Schallstadt, Schliengen, Staufen, Sulzburg

zur vorherigen Ausgabe << Ausgabe vom 22. März 2007 >> nächste Ausgabe am 05. April 2007

| Home | Impressum | Anzeige aufgeben
Markgraefler Bürgerblattzurückzu Favoriten hinzufügenemail an redaktionDiese Seite ausdrucken

Bisher erschienene Artikel in "Alles was Recht ist"

Lebensversicherungen
Geld zurück bei vorzeitiger Kündigung?

„Frauen helfen Frauen“
oder „Die Abzocke mit Schenkkreisen“

Der graue Kapitalmarkt
Geschlossene Immobilienfonds – Segen oder Geldvernichter? - Hilfe für Anleger

Patientenverfügung
Wollen Sie selber enscheiden

Vorsorgevollmacht
Wer soll Ihre Geschäfte regeln, wenn Sie es nicht mehr können?

Was ist eine Betreuungsverfügung?
Wie wirksam ist ein Organspendeausweis?

Verkehrsunfall !
Ansprüche des Geschädigten?

Ausgenommen?
Welche Bankgebühren sind bei einem Privatkonto zulässig?

Arbeitsrecht
Vielfältige Änderungen im Bereich des Arbeitsrechts für das Jahr 2006

Grenzerfahrungen
Konsequenzen einer deutsch-französischen Scheidung

Fußball & Arbeit
Vereinbarkeit von Arbeitsrecht  während der Fußball WM

Urlaubsärger
Wenn einer eine Reise tut…

Urlaubsärger II
Wie Sie den Reisekatalog richtig lesen

Urlaubsärger III
Unzufrieden aus dem Urlaub zurück?

böse Überraschung
Wenn die EC-Karte erst mal weg ist…

Rechtsschutzversicherung I
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 1

Rechtsschutzversicherung II
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 2

Rechtsschutzversicherung III
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 3

nicht angetretener Hinflug
verweigerter Rückflug

Explosion einer Limonadenflasche
Wer haftet?

Arbeits- und Sozialrecht
wichtige Änderungen

Der Mietkauf I
eine günstige Alternative?

Der Mietkauf II
eine günstige Alternative?

Erbschaftssteuer
verfassungswidrig!

Erbschaftssteuer
Sparen durch Immobilienübertragung

Abzocke im Internet
vermeintliche Gratisangebote

 

recht

Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Januar entschieden, dass das aktuelle Erbschaftsteuergesetz verfassungswidrig ist.

Seit nunmehr fünf Jahren war die Rechtmäßigkeit des Erbschaftssteuergesetzes heftig umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt endlich Klarheit geschaffen. Das Gesetz und insbesondere die Bewertungsregeln für die Bemessung der Erbschaftssteuer verstoßen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Zur Begründung gaben die Richter an, dass im derzeitigen System gravierende Brüche und Mängel vorhanden sind. Während das Erbschaftsteuergesetz bei der Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen auf den Ertragswert (orientiert sich nach dem Ertrag abzüglich Bewirtschaftungskosten mal Restnutzungsdauer) abstellt, ist bei den meisten andern Erbstücken der Substanzwert (ähnlich dem Marktswert) maßgeblich.

Die Anknüpfung an den Ertragswert führt dazu, dass manche Immobilien mit nur 20 %, andere mit mehr als 100 % ihres Marktwertes angesetzt werden können. Beim Betriebsvermögen sieht es ähnlich aus: Ertragsstarke Betriebe können sich mit Hilfe von Abschreibungen und der Bildung stiller Reserven „arm rechnen“. Gegenüber solch einer flexiblen Bewertung wird aber sonstiges Vermögen zumeist starr nach seinem Substanzwert bemessen. Das jetzige Bewertungsverfahren führt daher zu willkürlichen Ergebnissen.

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, der Gesetzgeber sei zwar in der Wahl seiner Wertermittlungsmethoden grundsätzlich frei. Er müsse aber in jedem Falle gewährleisten, dass sich die gewählte Bewertungsmethode maßgeblich an dem gemeinen Wert (Marktwert) des Vermögensgegenstands orientiert. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sehr viel Spielraum gelassen, die Erben an anderer Stelle zu entlasten. Dass dies auch durchaus geplant ist, lässt die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zu dem Urteil vermuten: „Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie schafft Rechtssicherheit insbesondere dahingehend, dass auch künftig Differenzierungen, zum Beispiel bei den Steuersätzen, möglich bleiben, sie aber nicht mehr in Bewertungsvorschriften versteckt werden dürfen.“

Wie sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die anstehende Reform der Unternehmensnachfolge auswirken wird, bleibt noch abzuwarten. Zum einen gibt es Stimmen, die bezweifeln, dass der bisherige Entwurf den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Andere vertreten die Auffassung, dass die Bundesregierung mit der Möglichkeit der Steuerstundung und des Steuererlasses einen Entwurf vorgelegt habe, der mit der jetzt vorliegenden Entscheidung grundsätzlich vereinbar sei, weil die Steuerverschonung nicht auf der bewertungsrechtlichen Ebene stattfindet.

Was bedeutet das Urteil nun für Sie? Zunächst ist der Gesetzgeber durch das Urteil verpflichtet worden, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen. Bis zu dieser Neuregelung ist das bisherige Recht weiter anwendbar. Auch ist damit klar, dass alle bisher ausgeführten Übertragungen nach den bisherigen Bewertungsvorschriften zu bewerten waren. Die Vorläufigkeitsvermerke der in den letzten Jahren ergangenen Steuerbescheide sind insoweit unbeachtlich. Es ist aber nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass die Erbschaftsteuer für Immobilien durch das neue Gesetz massiv erhöht wird. Denn eine höhere Bewertung von bestimmten Vermögensgegenständen könnte im Gegenzug beispielsweise durch einen niedrigeren Steuersatz ausgeglichen werden.

Praxis-Tipp:

Es besteht also kein Anlass zu überstürzten und unüberlegten Vermögensübertragungen. Es gilt die Politik in den nächsten Wochen und Monaten zu beobachten. Tendenziell wird es nicht zu einer Verringerung der Belastung bei der Erbschaftssteuer kommen. Zumindest größere Immobilienvermögen werden in der Zukunft mit einer höheren Erbschaftssteuer belastet werden als derzeit. Hier kann also durch den richtigen Zeitpunkt der Übertragung noch die steuergünstigere Variante gewählt werden. Bei Übertragung von Betrieben kann u. U. zwischen neuem und altem Recht gewählt werden. Deshalb sollte man mit der Planung einer steuergünstigen Übertragung beginnen und sich gut beraten lassen.

Im der nächsten Ausgabe folgen einige Beispiele.

Der Autor Rechtsanwalt Rolf Fidler ist in der Sozietät. Prill & Fidler, Im Büfang 4, D-79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633 9333390, Fax: 07633 9333399, E-Mail: Ra.Fidler@prill-fidler.de, schwerpunktmäßig im Gebiet des Erbrechtes/Unternehmensübertragungen tätig und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Googlepowered by google

Bürgerblatt Web

Kleinanzeigen für verschiedenes Immobilien und Stellenangebote

Kleinanzeigen

Immobilien

Stellenmarkt

Wichtige Adressen Apotheken Ärzte Telefonnummern Notruf

Apotheken

Ärzte

Telefonnummern

Internetadressen

Vermischtes

Jungweinprobe

Überraschungsmarkt

Baugebiet Römerbad

Benefizkonzert

Bildungsbaukasten

Café Bonito

China lockt

City Bistro

dt.-frz. Vereinsforum

Eigenheime versichern

erfolgreiche Jugendl.

Glas-Edition

Fotostudio Zwania

Gartensaison

Gold & Bronze

Herzschlagfinale

Rasen-Roboter

Juwelier Kiehn

Kaffeerösterei Fredo

Recht

Quelle sprudelt

Reise Oscar

PROGAS Tankstelle

Bier des Jahres

Scheidungen

Sommelier-Wettbew.

Sportmesse Kroz.

SWR3 Party-Nacht

Tischtennis

Schulwettbewerb

Das Markgräfler Bürgerblatt stellt sich vor

Redaktion des MBB

Geschichte vom MBB

Termine 2007 (PDF)

Mediadaten des MBB

AGB des MBB

Archiv der bisherigen onlineausgaben

06. September 2007

02. August 2007

26. Juli 2007

12. Juli 2007

28. Juni 2007

14. Juni 2007

24. Mai 2007

10. Mai 2007

26. April 2007

19. April 2007

05. April 2007

22. März 2007

15. März 2007

01. März 2007

15. Februar 2007

26. Januar 2007

18. Januar 2007

14. Dezember 2006

30. November 2006

17. November 2006

10. November 2006

27. Oktober 2006

13. Oktober 2006

29. September 2006

14. September 2006

03. August 2006

21. Juli 2006

07. Juli 2006

23. Juni 2006

09. Juni 2006

26. Mai 2006

12. Mai 2006

24. März 2006

10. März 2006

23. Februar 2006

09. Februar 2006

26. Januar 2006

19. Januar 2006

Archiv 2005

Gemeinden

Auggen

Bad Bellingen

Bad Krozingen

Badenweiler

Ballrechten-Dottingen

Buggingen

Ebringen

Ehrenkirchen

Eschbach

Hartheim

Heitersheim

Müllheim

Münstertal

Neuenburg am Rhein

Pfaffenweiler

Schallstadt

Schliengen

Staufen

Sulzburg


© Texte by Müllheimer Verlags GmbH --- © Konzept, Layout und Programmierung by info-art webdesign freiburg
Surftipps | Parkettshop | Parkett färben | Fugenkitt für Parkett | Parkettlack | Holzbodenseife | Holzkitt | Holzlauge | Holz ölen | Holz pflegen |