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Urlaubsärger
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Rechtsschutzversicherung I
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 1
Rechtsschutzversicherung
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Rechtsschutzversicherung
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Arbeits- und Sozialrecht
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Der Mietkauf I
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Der Mietkauf II
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Erbschaftssteuer
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Erbschaftssteuer
Sparen durch Immobilienübertragung
Abzocke im Internet
vermeintliche Gratisangebote

In der letzten Ausgabe am 25.01.2007 wurde an dieser Stelle das Wesen des sog. Mietkaufs näher durchleuchtet. Nun möchte ich die Wichtigsten diesem Konstrukt innewohnenden Vor- und Nachteile überblicksmäßig darstellen.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, „von privat“ eine Immobilie durch einen sog. Mietkauf letztendlich zu erwerben. Auf dem Markt finden sich jedoch auch zahlreiche kommerzielle Anbieter.
Zweifelsohne kann ein Mietkauf im privaten Umfeld sehr sinnvoll sein, wenn beispielsweise Wohneigentum innerhalb der Familie auf die nächste Generation übergehen soll.
Bei kommerziellen Anbietern ist jedoch höchste Vorsicht geboten! Kein Mietverkäufer hat etwas zu verschenken und würde daher „nur“ den normalen Kaufpreis quasi in Raten mit Schlusszahlung verlangen. Schließlich übernimmt der Mietverkäufer die Rolle einer finanzierenden Bank mit allen Risiken. Das kostet! Da werden Abschlussgebühren, Vermittlungsgebühren oder Provisionen verlangt und Sparpläne mit oft unrealistischen Gewinnzusagen angeboten. Teilweise wird auch der Abschluss einer Lebensversicherung verlangt, die dann als Sicherheit abgetreten wird oder Sie müssen sich an einer Gesellschaft beteiligen, um das Mietkaufsangebot wahrnehmen zu können. Unter diesen Aspekten wie auch einer kritischen Durchleuchtung der Zusammensetzung des letztendlichen Gesamtpreises sollte eine so weit reichende Entscheidung sorgfältig geprüft werden.
Wenn man die Angebote kommerzieller Mietkaufanbieter mit einem gewöhnlichen darlehensfinanzierten Immobilienkauf vergleicht, ist der Mietkauf regelmäßig teurer. Daher besteht die Zielgruppe für diese Anbieter auch hauptsächlich aus denjenigen, denen eine Bank ohne Weiteres kein Darlehen geben würden wie z.B. jungen Familien ohne Eigenkapital, Personen mit negativer Schufa o.ä..
Sie sollten sich ständig vergegenwärtigen, dass der Verkäufer ohne eine entsprechende finanzielle Sicherheit ein erhebliches Risiko eingeht. Dies weiß er auch und lässt es sich bezahlen. Als Faustregel gilt: ohne einen gewissen gefestigten finanziellen Rahmen ist ein Eigenheim nicht vernünftig realisierbar.
Bedenken Sie bitte bei all Ihren Entscheidungen, dass der Erwerb einer Immobilie in welcher Form auch immer wahrscheinlich die größte finanzielle Entscheidung ist, die Sie in Ihrem Leben treffen. Sie sollten daher mit der entsprechenden Sorgfalt vorgehen und vor tatsächlichem Abschluss eines Vertrages fachlichen Rat einholen.
Bei dem Angebot eines kommerziellen Anbieters können die örtlichen Verbraucherzentralen die erste Anlaufstelle sein. Auch ein in diesem Bereich spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Überprüfung eines kommerziellen Angebotes zur Seite stehen.
Bei einem Mietkauf im privaten Umfeld muss die Vertragsgestaltung sehr stark an Ihren persönlichen Bedürfnissen orientiert sein. Hier ist der Gang zu dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens fast unumgänglich. Er wird mit Ihnen gemeinsam einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Mietkaufvertrag für Sie entwickeln.
Dabei wird es u.a. um Fragen gehen, wie –gerade bei einem gemeinsamen Mietkauf- die Nachfolgeregelung sein soll, wenn ein Partner verstirbt. Schließlich möchte der andere Partner das Haus anschließend vielleicht nicht mit den gesetzlichen Erben teilen, sondern unter Umständen eine Klausel eingebaut wissen, dass er dann das alleinige Recht zum Kauf hat. Auch die Frage, ob es sinnvoll ist, grundsätzlich für eine gewisse Zeit eine Kündigung für die Vertragspartner nur dann zuzulassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, muss erörtert werden. Dies kann sinnvoll sein, um eine langfristige Planung zu ermöglichen, muss aber letztendlich im konkreten Einzelfall beurteilt werden.
So gibt es eine Vielzahl von Einzelheiten, die für einen reibungslosen Ablauf eines Mietkaufs im Vornherein geregelt sein müssen.
Isabel Datz, Rechtsanwältin, Maîtrise de droit
Prill & Fidler, Rechtsanwälte Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingen, 07633-9333390, www.prill-fidler.de