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Über die Geschäftsstelle des Vereins können nicht nur Feuchtigkeitsmessgeräte, sondern auch qualitativ hochwertige Rauchmelder bezogen werden. Der Preis lohnt sich, denn diese Geräte sind mit Hochleistungsbatterien ausgestattet, die eine lange Lebensdauer haben, wogegen die Billiggeräte aus dem Supermarkt nur über kurzlebige Batterien verfügen.
Die Anschaffung lohnt sich also nicht nur für den Eigentümer selbst, sondern auch für die Mietwohnung.
In anderen Ländern der EU ist die Ausstattung einer Wohnung oder eines Hauses mit Rauchmeldern bereits Vorschrift und Haus und Grund erwartet, dass dies auch den Eigentümern per Gesetz in der BRD verordnet wird.Gerade in der Winterszeit, wo gerne Kaminöfen, Windlichter und Kerzen das Dunkel erhellen, sollten Rauchmelder eigentlich ein muss sein. Der Preis beträgt für Mitglieder bis 31.3.2007 als Sonderpreis € 16,90.
Der Winter wird irgendwann kommen, deshalb weist Haus und Grund Markgräflerland auf ein Urteil des Landgerichts Ulm (Az 1 S 16/06) hin, wonach Gebäudeeigentümer für Schäden, die von Dachlawinen entstehen, haften müssen, wenn in einem „nicht schneearmen Gebiet „ keine Schneefanggitter auf dem Dach angebracht und notfalls Warnschilder aufgestellt waren.
In dem zitierten Fall wurde ein Hauseigentümer verurteilt, einem Fahrzeughalter die Hälfte des Schadens zu erstatten, den eine Dachlawine an dessen Pkw angerichtet hatte. Der Autohalter hatte den Wagen auf einem Parkplatz neben dem Haus abgestellt. In der Nacht hatte sich eine Lawine vom Dach gelöst und das Fahrzeug beschädigt. Das Landgericht vertrat die Auffassung, dass der Eigentümer seine Versicherungspflicht verletzt habe. Schneegitter und auch Warnhinweise hätten gefehlt. Allerdings hatte der Autohalter die Hälfte des Schadens selbst tragen müssen, denn er hätte nicht in unmittelbarer Nähe des Gebäudes parken dürfen.
Haus und Grund Markgräflerland e.V. Wilhelmstr. 3, 79379 Müllheim, Tel. 07631/14982