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Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft - Haus & Grund Baden-Württemberg informiert

Bösen Überraschungen vorbeugen

In Deutschland brennt es rund 230.000 Mal im Jahr, alle drei Minuten wird ein Einbruch verübt und tausendfach kommen Passanten auf fremdem Grund zu Schaden. Ohne die richtige Versicherung kann der Immobilieneigentümer schnell eine böse Überraschung erleben. Doch welche Versicherung versichert welchen Schaden, und was ist für Haus- und Wohnungseigentümer sinnvoll?

In Baden und Württemberg hat das Versichern von Wohngebäuden eine lange Tradition. Schon im 18. Jahrhundert wurden hier Häuser versichert. Bis vor 13 Jahren war in Baden-Württemberg, im Gegensatz zum restlichen Deutschland, die Versicherung gegen Elementarschäden Pflicht. 1994 ist diese Pflichtversicherung durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie abgeschafft worden. Heute kann jeder Haus- und Grundeigentümer selbst entscheiden, wo, wie und in welchem Umfang er seine Immobilie versichern will.

Die Haus-Haftpflicht ist die wohl wichtigste Versicherung für Haus- und Wohnungseigentümer. Sie tritt dann ein, wenn im Haus, auf dem Grundstück oder dem Gehweg vor dem Haus jemand zu Schaden kommt. Rutscht zum Beispiel ein Passant im Winter auf dem glatten Gehweg aus und verletzt sich oder wird von einem herabfallenden Dachziegel getroffen, kann er vom Eigentümer Schadenersatz fordern. Bei schweren Unfällen mit Berufsunfähigkeit und lebenslanger Rentenzahlung als Folge kommen hier enorme Summen zustande. Deshalb sollte dieses Risiko mit der Haus-Haftpflicht abgedeckt werden.

Wichtig ist auch die Gebäudeversicherung. Sie deckt Schäden am Gebäude durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel ab. Manche Gebäudeversicherungen beinhalten auch weitere Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Vertragsabschluss ganz genau darauf zu achten, welche Schadensfälle versichert sind.

Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an der Wohnungseinrichtung. Dadurch sind Einrichtungsgegenstände, Geräte und Wertsachen, die durch Einbruch, Feuer, Vandalismus, Leitungswasser und Sturm beschädigt beziehungsweise zerstört werden oder abhanden kommen, mit ihrem Wiederbeschaffungswert versichert. Eine wichtige Versicherung, speziell für Eigentümer von Eigentumswohnungen, ist die Wohnungshaftpflicht. Die Hausverwaltung schließt in der Regel eine solche Haftpflichtversicherung für das Gemeinschaftseigentum ab. Kommt jemand im Bereich des Wohneigentums oder eines Sondernutzungsrechts zu Schaden, tritt diese Versicherung ein.

Wer zusätzlich gegen das finanzielle Risiko juristischer Streitfälle gewappnet sein möchte, kann dies mit einer speziellen Rechtsschutzversicherung für Wohnungen und Grundstücke tun. Sie deckt im Ernstfall das Prozesskostenrisiko, Anwaltsgebühren und ähnliches ab. Weil der Streitwert, nach dem sich die Gebühren und Gerichtskosten richten, im Zusammenhang mit Immobilien schnell hohe Summen erreichen kann, ist diese Form der Absicherung durchaus eine Überlegung wert.

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