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Klaus Amann
Internetsurfer entdecken auf der Schulwebseite: „www.ksm.snbh.de“ den Bericht über ein amüsant mit Fotos illustriertes Biotechnikereignis in den „heiligen Hallen“ des Müllheimer Wirtschaftsgymnasiums. Denn „Unglaubliches“ ist dort übungshalber geschehen: still und heimlich hat ein Nikotinsünder geraucht. Ohne Zeugen fand der Frevel statt.
Zu den „üblichen Verdächtigen“ zählten sogleich unter anderen die Schülerinnen und Schüler des Bio-Leistungskurses, „S’Käppsele“, „d’Golf3-Racer“, „s’Sandmännle“, „Dr’Zottelbär“, „Unsre kleine Süsse“ und „der ruhende Pol“.
Frau Direktorin Hoch-Hartmann hatte den am Schulboden ausgetretenen Zigarettenstummel entdeckt und umgehend die Schüler-Spezialisten mit der Entlarvung des Rauchers anhand eines genetischen Fingerabdrucks beauftragt. Soweit der Spaß an der Sache.
Mit einem genetischen Fingerabdruck („Fingerprint“) kann man bei
einem Vaterschaftstest den Vater, bei einem Verbrechen den Täter oder
bei einer erloschenen Zigarettenkippe den Raucher feststellen, erklären
die Schüler auf ihrer Webseite. Die am Tatort hinterlassene Zigarette,
an welchem der Speichel und somit auch die DNA des Rauchers haftet, war
die einzige Spur, die den Täter überführen konnte.
Zur Projektaufgabe gehörte also zunächst das Sammeln von Speichelproben aus dem Kreis der „Verdächtigen“. Im gentechnischen Labor der Schule mussten die Schülerinnen und Schüler dieses Leistungskurses die aus den Speichelproben gewonnenen DNA-Proben extrahieren und reinigen. Durch die Zugabe eines Restriktionsenzyms (alles klar??) wurde die DNA in kleinere und somit besser lesbare Stücke unterteilt.
Die mit dem Enzym zersetzte DNA eines jeden „Verdächtigen“ wurde im Wasserbad 45 Minuten lang auf 37 Grad Celsius erwärmt. Hernach folgten die komplexen Arbeitsschritte der „Gelelektrophorese“ …….... und 45 Minuten später lag das Gel vor. Eine Färbelösung machte das Ergebnis sichtbar und siehe da --- die Zigarettenkippe stammte von einer Mitschülerin des Projektes; der DNA–Vergleich war das Beweismittel. Das Gelächter war gewiss groß und groß eben auch der Unterrichtserfolg von Monika Wallgrün (Foto l.), der wissenschaftlichen Biologie-Lehrerin am Wirtschaftsgymnasium Müllheim.
Monika Wallgrün legt Wert darauf, ihren Schülern und Lehrerkollegen biotechnische Methoden nicht nur als graue Theorie, sondern in Form von anschaulichen, praktischen Experimenten nahe zu bringen, berichtete bereits im August 2004 die Freiburger Fachzeitschrift „Kommunal Intern“. Dank ihrer speziellen Ausbildung genehmigte das hierfür zuständige Regierungspräsidium Tübingen vor rund 5 Jahren ihr – und damit dem Wirtschaftsgymnasium Müllheim – als erster Schule im Oberschulamtsbezirk Freiburg, die Unterrichtsarbeit mit gentechnisch veränderten Organismen der „Sicherheitsstufe 1“.
Diese hochinteressante Biotechnologie geschieht im speziell ausgestatteten und gesicherten Schullabor, das deutlich wohlwollend von regionalen Firmen aus dem Bereich Labor – und Analysetechnik unterstützt wird. Die Industrie weiß sehr genau, dass gerade auch im Wirtschaftsgymnasium Müllheim ihre Mitarbeiter von morgen dem Abitur entgegen lernen. Ein Teil der Schüler dieses Profilfaches wird nach dem Abitur studieren, ein anderer Teil sucht unmittelbar den Weg in die Berufsausbildung, berichtet die Schuldirektorin Renate Hoch-Hartmann.
Diese strikt kontrollierten „S1- Experimente“ im Müllheimer Wirtschaftsgymnasium sind für die Schüler völlig gefahrlos. Zudem muss jedes Experiment vorab vom Robert-Koch-Institut ausdrücklich genehmigt werden. Da sich diese Verfahren über Monate hinweg erstrecken können, werden auch in Müllheim – vergleichbar den Universitäten - aus Zeit und Kostengründen überwiegend bereits etablierte Versuche quasi nachempfunden.
Was die Schüler in der Obhut ihrer Biologie-Lehrerin Monika Wallgrün praxisnah lernen, das sind ja nicht nur die Grundlagen hochmoderner Biotechnik; die Schüler verinnerlichen ein „Grundgefühl“ für eine künftige Tätigkeit im Forschungslabor. Aus diesem Grund muss jeder Schüler dieses Kurses per Unterschrift bestimmte Verhaltensweisen im Labor zur Kenntnis nehmen und auch bestätigen. So will es der Gesetzgeber: bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 (das sind nach § 7 Gentechnologiegesetz solche ohne Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt), sind beim Laboraufenthalt unter anderem Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen, Schminken und auch das Aufbewahren von Nahrungs- und Genussmittel strikt verboten.
Ebenso streng vorgeschrieben ist der handwerklich sorgsame Umgang mit den Geräten und Materialien, ebenso die unabdingbare Labor-Hygiene. So darf beispielsweise kein „Mundpipettieren“ stattfinden. Und nach getaner Arbeit wiederum geht es um die sorgfältige Entsorgung der Experimentierreste.
Was diesen Biotechnikunterricht in der Obhut von Monika Wallgrün auszeichnet, das sind vor allem auch die Erfolgserlebnisse der Schüler; es kommt zum Abschluss immer „was G’scheites raus“. Beispielsweise ein versiegeltes, persönliches DNA–Amulett für’s Halsband.
Werner Kleinfelder, Herausgeber des Markgräfler Bürgerblattes hat am Tag der offenen Tür eines bekommen. Motto: „Dem Herzen nah - Deine DNA"