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Dr. Klaus Amann
Nun also ist der irakische Diktator und Massenmörder Saddam Hussein hingerichtet und in seiner Todesstunde zum fragwürdigen Filmstar geworden. Das tonlose Spektakel wurde wenige Stunden zeitverschoben in Ausschnitten von der irakischen Regierung über die Fernsehnetze der Welt verbreitet. Die offizielle Bilderfolge endete, bevor die Falltüre sich öffnete und der zum Tode Verurteilte am Strick baumelte. Wenig später fand ein illegal hergestellter, lärmender Handy-Mitschnitt über das Internet Millionen Gaffer und da war nun „schaurig schön“ alles zu sehen; geradezu zynisch möchte man anfügen: wir alle nahmen die schlechte Bild- und Tonqualität in Kauf.
Die Scheinheiligkeit und Doppelmoral der Medienzunft war grenzenlos.
Auf der einen Seite gab es die empörten Kommentare in Presse, Funk und
Fernsehen über dieses Spektakel in Bagdad, auf der anderen Seite wurden
die Fernseh- und Handybilder der Hinrichtung fleißig reproduziert und
in Millionenauflagen gedruckt und das beileibe nicht nur in der
Boulevardpresse. Wir Journalisten sollten also ehrlicherweise zugeben,
dass wir „Hanging Hussein“ ganz gerne auch noch gezeigt hätten, hätte
uns nicht ein letzter Rest von Anstand ausgebremst.
Zu uns Journalisten und Medienmachern gehören aber auch die Zeitungsleser, die Radiohörer und Fernsehgucker. Und die sind in ihrer Doppelmoral vielfach keinen Deut besser als unsereiner, denn bis jetzt wurde allein im deutschsprachigen Raum jenes Handy-Hinrichtungsvideo im Internet mehr als zwei Millionen Mal angeklickt. Hat sich seit den Guillotine-Volksfesten der französischen Revolution da irgendetwas verändert?
Und auch das gehört leider zur Wahrheit der internationalen Internet-Müllhalde: die Informationsbedürftigen und Bilderhungrigen sahen bei der Hinrichtung Saddam noch etwas vergleichsweise Zumutbares, denn im arabischen Raum und Afrika sind per Mauseklick bereits blutrünstige Foltervideos zu entdecken und wir aller erinnern uns, dass Terrorristen im Namen Allahs Köpfe absäbeln und den grauenhaften Vorgang als männliche Tat über das Internet und Fernsehen verbreiten lassen. Übrigens ließ auch der irakische Diktator seine Gegner öffentlich hängen, erschießen und diese Hinrichtungen im Fernsehen übertragen. Die Premiere solcherart Programminhalte kann das Syrische Fernsehen verbuchen; 1965 gab es zum ersten Mal eine Live - Hinrichtung in Damaskus auf dem schwarzweißen Bildschirm. Jubelnden Syrer und tief erschütterte Israelis wurden damals Augenzeuge, wie man ihren legendären Spion Eli Cohen zum Galgen führte.
Seit rund 100 Jahren lagern in den Archiven der Welt originale Film- und Fernsehaufnahmen von Hinrichtungen aller Art: Hängen, Würgen, Erschießen, Kopf abschlagen, lebendig begraben und andere Gräuel mehr. Es gibt sogar eine wackelige Filmaufnahme des berühmten Thomas A. Edison von einer der ersten Hinrichtungen auf dem Elektrischen Stuhl in den USA. Die marktschreierisch sich vorführenden Kino-Wochenschauen in aller Welt richteten immer wieder ihre Kameras auf das entsetzliche Geschehen. Bei einer Massenerschießung im Schanghai der 30er Jahre empfahl der Wochenschausprecher den sensiblen Kinobesuchern das Schließen der Augen.
Im Zusammenhang mit dem gescheiterten Hitler-Attentat am 20. Juli 1944 plante das NS-Propagandaministerium des Josef Goebbels den Kinostreifen „Verräter vor dem Volksgericht“, doch die schaurigen Aufnahmen des Prozesses und der Hinrichtung der Widerstandskämpfer wurden den Deutschen dann doch nicht zugemutet; Goebbels befürchtete einen Mitleidseffekt. Weltweit und auch in den deutschen Trümmer - Lichtspieltheatern wurde nach 1945 dem Publikum die Hinrichtung von Nazi - Verbrechern - per Strang und Erschießen vorgeführt – „in Bild und Ton“.
In den zurückliegenden Jahrzehnten wurden Fernseh- und Filmkameraleute viele Male Zeugen von Exekutionen und Massakern in den Ländern der Dritten Welt, vor allem auch in Afrika. Da wurden Vorgänge abgelichtet, die man dem europäischen Gemüt nicht zumuten wollte, die Steinigung von Frauen und das Totschlagen mit Knüppeln. Es gibt eine Filmaufnahme, bei der zu sehen ist, wie Journalisten mit Mikrophonen und Diktiergeräten ausgestattet noch wenige Minuten vor der Erschießung den verzweifelten Todeskandidaten interviewen.
Die Gründer- und Verfassungsväter der Bundesrepublik plädierten noch unter dem Eindruck der mörderischen Praxis der zivilen „Volksgerichte“ und der militärischen „Standgerichte“ der Nazi-Zeit einhellig für die Abschaffung der Todesstrafe. Trotzdem wurden vor der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 noch einigen Kriminellen, in Anwendung von Ländergesetzen, der Kopf abgeschlagen.
Diese jüngere deutsche Geschichte der Todesstrafe hat wenig mit den geradezu „gemütvollen“ Hinrichtungen in Müllheim anno dazumal zu tun, über die Dr. Fritz Fischer in seiner Vögisheimer Stadtteilchronik „Das zweigeteilte Dorf“ berichtet:
Am 24.Oktober 1839 enthauptete der Vögisheimer Scharfrichter Georg Adolf Frank mit seinem Schwert den verurteilten Müllheimer Doppelmörder Wilhelm Willin öffentlich unterhalb der Müllheimer „Kinzigraine“ in Gegenwart einer gewaltigen Menschenmenge. Die oberen Schulklassen aus Müllheim durften dem Schauspiel einer Enthauptung nicht nur passiv zuschauen. Sie sangen dem Verurteilten als letzte Trostspendung noch das fromme Lied „Alle Menschen müssen sterben - alles Fleisch vergeht wie Heu!“
Ach ja, damals 1839 gab es noch kein Fotoapparat, keine Filmkamera und kein Videohandy. Eigentlich schade oder ??