| Home
| Impressum | Anzeige
aufgeben
![]()
![]()
![]()
![]()
Bunte Herbstblätter können ein schöner Anblick sein. Gefährlich werden sie aber, wenn sie auf Gehwegen unter den Druck der Schuhsohlen eine gefährliche Schmierschicht entstehen lassen, auf der Passanten leicht ausrutschen können. Besonders gefährlich wird es, wenn die Blätter durch Regen nass geworden sind.
Der Mieterverein Regio Freiburg e.V. weist darauf hin, dass, wie bei der winterlichen Räum- und Streupflicht, die Pflicht besteht, Blätter auf Gehwegen zu entfernen.
Ist der Mieter vertraglich zur Kehrwoche verpflichtet, kann er wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Verantwortung gezogen werden, wenn infolge Vernachlässigung der Räumpflicht Personenschäden aufgetreten sind. In der Regel obliegt die Kehr- und Räumpflicht den Gemeinden, die diese meist auf die Eigentümer übertragen. Der Vermieter kann diese Pflicht wiederum an den Mieter weitergeben. Aber nur wenn dies im Mietervertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Mieter zum Kehren und Räumen verpflichtet.
Weitere Informationen zu diesem Thema und zu allen Alltagsfragen rund um die Wohnung in der Mieterbund-Broschüre „Mieterrechte und Mieterpflichten“, 5 Euro, erhältlich beim Mieterverein Regio Freiburg e.V., Marchstraße 1, 79106 Freiburg, Montag-Donnerstag 9-12 und 14-17 Uhr (Rechtsberatung für Mitglieder nach Terminvereinbarung) www.mieterverein-regio-freiburg.de, Tel. 0761-20270-30