Kapitalmarkt, Beratung, Rechtsanwalt

Kapitalmarkt, Altersvorsorge, Rente, Pension, Pensionskasse, Versicherungen Auggen, Bad Bellingen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Ebringen, Ehrenkirchen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Müllheim, Münstertal, Neuenburg, Pfaffenweiler, Schallstadt, Schliengen, Staufen, Sulzburg

zur vorherigen Ausgabe << Ausgabe vom 10. November >> nächste Ausgabe am 24. November

| Home | Impressum | Anzeige aufgeben
Markgraefler Bürgerblattzurückzu Favoriten hinzufügenemail an redaktionDiese Seite ausdrucken

Bisher erschienene Artikel in "Alles was Recht ist"

Lebensversicherungen
Geld zurück bei vorzeitiger Kündigung?

„Frauen helfen Frauen“
oder „Die Abzocke mit Schenkkreisen“

Der graue Kapitalmarkt
Geschlossene Immobilienfonds – Segen oder Geldvernichter? - Hilfe für Anleger

Patientenverfügung
Wollen Sie selber enscheiden

Vorsorgevollmacht
Wer soll Ihre Geschäfte regeln, wenn Sie es nicht mehr können?

Was ist eine Betreuungsverfügung?
Wie wirksam ist ein Organspendeausweis?

Verkehrsunfall !
Ansprüche des Geschädigten?

Ausgenommen?
Welche Bankgebühren sind bei einem Privatkonto zulässig?

Arbeitsrecht
Vielfältige Änderungen im Bereich des Arbeitsrechts für das Jahr 2006

Grenzerfahrungen
Konsequenzen einer deutsch-französischen Scheidung

Fußball & Arbeit
Vereinbarkeit von Arbeitsrecht  während der Fußball WM

Urlaubsärger
Wenn einer eine Reise tut…

Urlaubsärger II
Wie Sie den Reisekatalog richtig lesen

Urlaubsärger III
Unzufrieden aus dem Urlaub zurück?

böse Überraschung
Wenn die EC-Karte erst mal weg ist…

Rechtsschutzversicherung I
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 1

Rechtsschutzversicherung II
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 2

Rechtsschutzversicherung III
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 3

nicht angetretener Hinflug
verweigerter Rückflug

Explosion einer Limonadenflasche
Wer haftet?

Arbeits- und Sozialrecht
wichtige Änderungen

Der Mietkauf I
eine günstige Alternative?

Der Mietkauf II
eine günstige Alternative?

Erbschaftssteuer
verfassungswidrig!

Erbschaftssteuer
Sparen durch Immobilienübertragung

Abzocke im Internet
vermeintliche Gratisangebote

 

recht

Nichtangetretener Hinflug – verweigerter Rückflug?

Das Amtsgericht Frankfurt hatte sich in seinem Urteil vom 21.02.2006 (31 C 2972/05) mit folgendem Fall zu beschäftigen: Ein Kunde hatte über das Internet zwei Hin- und Rückflugtickets gebucht, eine sog. „Überkreuz-Buchung“. Es handelte sich um zwei Sonderangebote, bei denen die Daten für den Hin- sowie den Rückflug nicht frei wählbar waren. Es war für ihn günstiger, von jedem der Tickets nur einen Flug in Anspruch zu nehmen, als getrennte Hin- und Rückflugtickets zu buchen.

Wie geplant nahm der Kunde für seine Reise von dem einen Ticket den Hinflug wahr. Als er jedoch von dem anderen Ticket den Rückflug wahrnehmen wollte, wurde ihm von der Fluggesellschaft mitgeteilt, dieser sei storniert worden. Sie stützte sich darauf, dass sich in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (dem „Kleingedruckten“) eine Klausel befinde, die besage, dass bei Nichtantritt des Hinflugs der Rückflug storniert werden könnte.

Der Kunde musste sich daraufhin ein Ersatzticket besorgen und hat mit seiner Klage Ersatz für diese zusätzlichen Kosten geltend gemacht.

Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, der Kunde sei im Besitz eines gültigen Rückflugtickets gewesen. Deswegen habe man ihm den Flug nicht verweigern dürfen. Es stehe jedem frei, zu entscheiden, welche der bezahlten Leistungen in Anspruch genommen werden sollen.

Der Gesetzgeber hat detailliert geregelt, welche Klauselinhalte im „Kleingedruckten“ stehen dürfen und welche nicht. Gemäß § 305 c I des Bürgerlichen Gesetzbuches dürfen dort keine überraschenden Klauseln stehen.  Es sei aber überraschend, so das Amtsgericht Frankfurt, wenn der Rückflug storniert werden könne, nur weil der Hinflug nicht wahrgenommen worden sei. Vor Vertragsabschluss hätte die Fluggesellschaft den Kunden auf diese Klausel ausdrücklich hinweisen müssen.

Dies entspricht sicherlich einem gesunden Rechtsempfinden und zeigt: Sich zu wehren kann sich lohnen!

Isabel Datz, Rechtsanwältin, Maîtrise de droit

Prill & Fidler, Rechtsanwälte

Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingen, 07633/ 9333390, www.prill-fidler.de

Nichtangetretener Hinflug – verweigerter Rückflug?

Das Amtsgericht Frankfurt hatte sich in seinem Urteil vom 21.02.2006 (31 C 2972/05) mit folgendem Fall zu beschäftigen: Ein Kunde hatte über das Internet zwei Hin- und Rückflugtickets gebucht, eine sog. „Überkreuz-Buchung“. Es handelte sich um zwei Sonderangebote, bei denen die Daten für den Hin- sowie den Rückflug nicht frei wählbar waren. Es war für ihn günstiger, von jedem der Tickets nur einen Flug in Anspruch zu nehmen, als getrennte Hin- und Rückflugtickets zu buchen.

Wie geplant nahm der Kunde für seine Reise von dem einen Ticket den Hinflug wahr. Als er jedoch von dem anderen Ticket den Rückflug wahrnehmen wollte, wurde ihm von der Fluggesellschaft mitgeteilt, dieser sei storniert worden. Sie stützte sich darauf, dass sich in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (dem „Kleingedruckten“) eine Klausel befinde, die besage, dass bei Nichtantritt des Hinflugs der Rückflug storniert werden könnte.

Der Kunde musste sich daraufhin ein Ersatzticket besorgen und hat mit seiner Klage Ersatz für diese zusätzlichen Kosten geltend gemacht.

Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, der Kunde sei im Besitz eines gültigen Rückflugtickets gewesen. Deswegen habe man ihm den Flug nicht verweigern dürfen. Es stehe jedem frei, zu entscheiden, welche der bezahlten Leistungen in Anspruch genommen werden sollen.

Der Gesetzgeber hat detailliert geregelt, welche Klauselinhalte im „Kleingedruckten“ stehen dürfen und welche nicht. Gemäß § 305 c I des Bürgerlichen Gesetzbuches dürfen dort keine überraschenden Klauseln stehen.  Es sei aber überraschend, so das Amtsgericht Frankfurt, wenn der Rückflug storniert werden könne, nur weil der Hinflug nicht wahrgenommen worden sei. Vor Vertragsabschluss hätte die Fluggesellschaft den Kunden auf diese Klausel ausdrücklich hinweisen müssen.

Dies entspricht sicherlich einem gesunden Rechtsempfinden und zeigt: Sich zu wehren kann sich lohnen!

Isabel Datz, Rechtsanwältin, Maîtrise de droit

Prill & Fidler, Rechtsanwälte

Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingen, 07633/ 9333390, www.prill-fidler.de

Googlepowered by google

Bürgerblatt Web

Kleinanzeigen für verschiedenes Immobilien und Stellenangebote

Kleinanzeigen

Immobilien

Stellenmarkt

Wichtige Adressen Apotheken Ärzte Telefonnummern Notruf

Apotheken

Ärzte

Telefonnummern

Internetadressen

Vermischtes

Hausbesitzerinfos

Akkordeon

Alleinflug

Aufstieg

Baden-Elsass

Finanzdienst

Rathaus Teil2

Beweg Dich!

Museum

Brettlemarkt

Friedensdekade

Feriencamp

G-Jugend

Hoffmannoptik

Improtheater

Kathrin Rüegg

Kinderchor

Wüstenrot

Messe Arbeit

Meisterkurs

Reisebüro

Rutschgefahr

Safer Traffic

Auftakt

Sitzball

Tischtennis

Wildunfälle

Recht

Das Markgräfler Bürgerblatt stellt sich vor

Redaktion des MBB

Geschichte vom MBB

Termine 2007 (PDF)

Mediadaten des MBB

AGB des MBB

Archiv der bisherigen onlineausgaben

06. September 2007

02. August 2007

26. Juli 2007

12. Juli 2007

28. Juni 2007

14. Juni 2007

24. Mai 2007

10. Mai 2007

26. April 2007

19. April 2007

05. April 2007

22. März 2007

15. März 2007

01. März 2007

15. Februar 2007

26. Januar 2007

18. Januar 2007

14. Dezember 2006

30. November 2006

17. November 2006

10. November 2006

27. Oktober 2006

13. Oktober 2006

29. September 2006

14. September 2006

03. August 2006

21. Juli 2006

07. Juli 2006

23. Juni 2006

09. Juni 2006

26. Mai 2006

12. Mai 2006

24. März 2006

10. März 2006

23. Februar 2006

09. Februar 2006

26. Januar 2006

19. Januar 2006

Archiv 2005

Gemeinden

Auggen

Bad Bellingen

Bad Krozingen

Badenweiler

Ballrechten-Dottingen

Buggingen

Ebringen

Ehrenkirchen

Eschbach

Hartheim

Heitersheim

Müllheim

Münstertal

Neuenburg am Rhein

Pfaffenweiler

Schallstadt

Schliengen

Staufen

Sulzburg


© Texte by Müllheimer Verlags GmbH --- © Konzept, Layout und Programmierung by info-art webdesign freiburg
Surftipps | Bad Krozingen | Parkett schleifen | Fertigparkett und Linoleum | Verbindung Freiburg | Studentenverbindung | Kaffe Wein und Tee | Trip Trap