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„Frauen
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Der graue
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Wer soll Ihre Geschäfte regeln, wenn Sie es nicht mehr können?
Was ist eine Betreuungsverfügung?
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Ansprüche des Geschädigten?
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Welche Bankgebühren sind bei einem Privatkonto zulässig?
Arbeitsrecht
Vielfältige Änderungen im Bereich des Arbeitsrechts für das Jahr
2006
Grenzerfahrungen
Konsequenzen einer deutsch-französischen Scheidung
Fußball & Arbeit
Vereinbarkeit von Arbeitsrecht während der Fußball
WM
Urlaubsärger
Wenn einer eine Reise tut…
Urlaubsärger
II
Wie Sie den Reisekatalog richtig lesen
Urlaubsärger
III
Unzufrieden aus dem Urlaub zurück?
böse Überraschung
Wenn die EC-Karte erst mal weg ist…
Rechtsschutzversicherung I
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 1
Rechtsschutzversicherung
II
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 2
Rechtsschutzversicherung
III
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 3
nicht angetretener Hinflug
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Explosion einer Limonadenflasche
Wer haftet?
Arbeits- und Sozialrecht
wichtige Änderungen
Der Mietkauf I
eine günstige Alternative?
Der Mietkauf II
eine günstige Alternative?
Erbschaftssteuer
verfassungswidrig!
Erbschaftssteuer
Sparen durch Immobilienübertragung
Abzocke im Internet
vermeintliche Gratisangebote

In diesem dritten und letzten Teil über Rechtsschutzversicherungen möchte ich Ihnen einige Tipps und Tricks im Umgang mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nahe legen:
Rechtsschutzfälle werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung nur übernommen, wenn zur Zeit der Entstehung des Falles bereits Versicherungsschutz vorlag. Im Klartext bedeutet das: Haben Sie als Mieter Mietrechtsschutz vereinbart und streiten Sie sich beim Auszug darum, ob oder in welchem Umfang Sie renovieren müssen, wird es grundsätzlich darum gehen, was im Mietvertrag diesbezüglich vereinbart war. Es geht um Klauseln des Mietvertrages. Die Rechtsschutzversicherung erteilt daher nur dann eine Deckungszusage, wenn zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses bereits Versicherungsschutz bestanden hat.
-Wartefristen-
Je nach abgeschlossenem Vertrag gilt anfangs eine Sperrfrist. In dieser werden Rechtsschutzfälle noch nicht übernommen. Sie dauert in der Regel die drei Monate.
Versicherungsverträge mit einem Selbstbehalt haben meist niedrigere Beitragssätze. Dafür bezahlen Sie für jeden Rechtsschutzfall anteilig einen Selbstbehalt, in der Regel ca. 150 Euro. Dies kann je nach Bedarf Sinn machen: Der dauerhaft niedrigere Beitrag rechtfertigt unter Umständen den nur im Versicherungsfall fällig werdenden Selbstbehalt.
Lassen Sie es genau überprüfen, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert! Klauseln eines Versicherungsvertrages können und werden unterschiedlich ausgelegt. Natürlich wählt die Versicherung gerne eine für sie günstige Auslegung, allerdings nicht immer zu recht. Wenden Sie sich bei Problemen an Ihren Rechtsanwalt. Dieser wird Ihnen regelmäßig auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung als Service anbieten.
Auch Rechtsschutzversicherungen müssen wirtschaftlich arbeiten. Deswegen haben Sie das Recht, Versicherungsnehmern den Vertrag zu kündigen, wenn sie der Meinung sind, dass sie für sie unrentabel sind. Im Klartext: Wer zu viele Kosten verursacht, fliegt raus. Wann es soweit ist, ist je nach Unternehmensphilosophie unterschiedlich. Wurde aber der Versicherungsvertrag gekündigt, muss diese Kündigung bei dem Anschluss einer anderen Rechtsschutzversicherung angegeben werden. Es kann dann schwierig werden, überhaupt eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden – oder teuer. Es kann daher durchaus Sinn machen, nach besonders kostenintensiven Inanspruchnahmen die Versicherung auch einmal zu wechseln. Eine frühere Kündigung zu verschweigen, ist nicht ratsam. Die Versicherung könnte den Versicherungsvertrag anfechten und sich von Ihren Leistungspflichten befreien. Gleichzeitig aber dürfte sie Ihre einbezahlten Prämien behalten, vgl. § 40 VVG.
In einigen Bereichen gibt es Alternativen zu dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, beispielsweise einen Mietrechtsverein oder eine Gewerkschaft. Die Konditionen und Leistungen erfragen Sie bitte bei der jeweils regional für Sie zuständigen Stelle.
Falls Sie weitere Fragen zu einer Rechtsschutzversicherung im Allgemeinen oder auch Ihrem individuellen Versicherungsvertrag haben, wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens.
Isabel Datz, Rechtsanwältin, Maîtrise de droit
Prill & Fidler, Rechtsanwälte Im Büfang 4, Bad Krozingen, 07633-9333390, www.prill-fidler.de
In diesem dritten und letzten Teil über Rechtsschutzversicherungen möchte ich Ihnen einige Tipps und Tricks im Umgang mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nahe legen:
Rechtsschutzfälle werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung nur übernommen, wenn zur Zeit der Entstehung des Falles bereits Versicherungsschutz vorlag. Im Klartext bedeutet das: Haben Sie als Mieter Mietrechtsschutz vereinbart und streiten Sie sich beim Auszug darum, ob oder in welchem Umfang Sie renovieren müssen, wird es grundsätzlich darum gehen, was im Mietvertrag diesbezüglich vereinbart war. Es geht um Klauseln des Mietvertrages. Die Rechtsschutzversicherung erteilt daher nur dann eine Deckungszusage, wenn zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses bereits Versicherungsschutz bestanden hat.
-Wartefristen-
Je nach abgeschlossenem Vertrag gilt anfangs eine Sperrfrist. In dieser werden Rechtsschutzfälle noch nicht übernommen. Sie dauert in der Regel die drei Monate.
Versicherungsverträge mit einem Selbstbehalt haben meist niedrigere Beitragssätze. Dafür bezahlen Sie für jeden Rechtsschutzfall anteilig einen Selbstbehalt, in der Regel ca. 150 Euro. Dies kann je nach Bedarf Sinn machen: Der dauerhaft niedrigere Beitrag rechtfertigt unter Umständen den nur im Versicherungsfall fällig werdenden Selbstbehalt.
Lassen Sie es genau überprüfen, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert! Klauseln eines Versicherungsvertrages können und werden unterschiedlich ausgelegt. Natürlich wählt die Versicherung gerne eine für sie günstige Auslegung, allerdings nicht immer zu recht. Wenden Sie sich bei Problemen an Ihren Rechtsanwalt. Dieser wird Ihnen regelmäßig auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung als Service anbieten.
Auch Rechtsschutzversicherungen müssen wirtschaftlich arbeiten. Deswegen haben Sie das Recht, Versicherungsnehmern den Vertrag zu kündigen, wenn sie der Meinung sind, dass sie für sie unrentabel sind. Im Klartext: Wer zu viele Kosten verursacht, fliegt raus. Wann es soweit ist, ist je nach Unternehmensphilosophie unterschiedlich. Wurde aber der Versicherungsvertrag gekündigt, muss diese Kündigung bei dem Anschluss einer anderen Rechtsschutzversicherung angegeben werden. Es kann dann schwierig werden, überhaupt eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden – oder teuer. Es kann daher durchaus Sinn machen, nach besonders kostenintensiven Inanspruchnahmen die Versicherung auch einmal zu wechseln. Eine frühere Kündigung zu verschweigen, ist nicht ratsam. Die Versicherung könnte den Versicherungsvertrag anfechten und sich von Ihren Leistungspflichten befreien. Gleichzeitig aber dürfte sie Ihre einbezahlten Prämien behalten, vgl. § 40 VVG.
In einigen Bereichen gibt es Alternativen zu dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, beispielsweise einen Mietrechtsverein oder eine Gewerkschaft. Die Konditionen und Leistungen erfragen Sie bitte bei der jeweils regional für Sie zuständigen Stelle.
Falls Sie weitere Fragen zu einer Rechtsschutzversicherung im Allgemeinen oder auch Ihrem individuellen Versicherungsvertrag haben, wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens.
Isabel Datz, Rechtsanwältin, Maîtrise de droit
Prill & Fidler, Rechtsanwälte Im Büfang 4, Bad Krozingen, 07633-9333390, www.prill-fidler.de