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Bisher erschienene Artikel in "Alles was Recht ist"
Lebensversicherungen
Geld zurück bei vorzeitiger Kündigung?
„Frauen
helfen Frauen“
oder „Die Abzocke mit Schenkkreisen“
Der graue
Kapitalmarkt
Geschlossene Immobilienfonds – Segen oder Geldvernichter? - Hilfe für
Anleger
Patientenverfügung
Wollen Sie selber enscheiden
Vorsorgevollmacht
Wer soll Ihre Geschäfte regeln, wenn Sie es nicht mehr können?
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Wie wirksam ist ein Organspendeausweis?
Verkehrsunfall !
Ansprüche des Geschädigten?
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Welche Bankgebühren sind bei einem Privatkonto zulässig?
Arbeitsrecht
Vielfältige Änderungen im Bereich des Arbeitsrechts für das Jahr
2006
Grenzerfahrungen
Konsequenzen einer deutsch-französischen Scheidung
Fußball & Arbeit
Vereinbarkeit von Arbeitsrecht während der Fußball
WM
Urlaubsärger
Wenn einer eine Reise tut…
Urlaubsärger
II
Wie Sie den Reisekatalog richtig lesen
Urlaubsärger
III
Unzufrieden aus dem Urlaub zurück?
böse Überraschung
Wenn die EC-Karte erst mal weg ist…
Rechtsschutzversicherung I
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 1
Rechtsschutzversicherung
II
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 2
Rechtsschutzversicherung
III
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung? Pro & contra – Teil 3
nicht angetretener Hinflug
verweigerter Rückflug
Explosion einer Limonadenflasche
Wer haftet?
Arbeits- und Sozialrecht
wichtige Änderungen
Der Mietkauf I
eine günstige Alternative?
Der Mietkauf II
eine günstige Alternative?
Erbschaftssteuer
verfassungswidrig!
Erbschaftssteuer
Sparen durch Immobilienübertragung
Abzocke im Internet
vermeintliche Gratisangebote

In der letzten Ausgabe habe ich im ersten Teil aufgeführt, welche Kosten bei einem Rechtsstreit entstehen können und dass eine entsprechende Rechtsschutzversicherung diese auch übernimmt. Aber die Versicherung zahlt nur, wenn Sie Ärger in einem Lebensbereich haben, in dem Sie auch versichert sind. Außerdem muss es in der Sache gewisse Erfolgsaussichten geben, ansonsten macht es keinen Sinn, sich zu wehren.
Am geläufigsten ist der Verkehrs-Rechtsschutz. Er ist deswegen sinnvoll, weil hier die Streitigkeiten oft durch Sachverständigengutachten gelöst werden müssen – und die sind teuer. Zum Einen können Sie sich in diesem Rahmen wehren, wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert kommt, aber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie zu Unrecht beschuldigt werden, da Sie keine Verkehrsvorschriften verletzt haben oder wenigstens nicht in diesem Maße. Ausgenommen sind hier in der Regel jedoch Halte- und Parkverstöße. Zum anderen können Sie nach einem Unfall Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall gegenüber Ihrem Unfallgegner geltend machen. Auch die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorschriften ist hier inbegriffen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben: Natürlich können Sie keine bewusste Unfallflucht begehen und sich dann auf Kosten Ihrer Versicherung verteidigen lassen wollen. Weiterhin fallen in diesen Bereich der Fahrzeugkauf und –verkauf, Miete, Finanzierung u.ä. sowie Probleme rund um Ihren Führerschein gegenüber den Verwaltungsbehörden. Versichert sind regelmäßig Eigentümer, Halter, berechtigter Fahrer und die Fahrzeuginsassen.
Ein weiterer gängiger Bereich ist der Arbeits-Rechtsschutz. Denn anders als bei gewöhnlichen Prozessen trägt bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht jeder seine eigenen Kosten, unabhängig von Sieg oder Niederlage. Finanziert wird die Verteidigung gegen eine unrechtmäßige Kündigung Ihres Arbeitgebers und das Verlangen nach einer Zeugnisberichtigung oder dass Sie ein solches überhaupt bekommen. Auch gegen sog. Mobbing am Arbeitsplatz können Sie sich wehren.
Das tägliche Leben im Allgemeinen schließlich wird durch den Privat-Rechtsschutz abgedeckt. Inbegriffen ist in der Regel die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mit Ausnahme von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Verkehr oder mit Grundstücken. Der Rechtsschutz im Vertragsrecht muss als eigenständiger Bereich versichert werden. Außerdem gibt es noch den Rechtsschutz für Selbständige, den Sozialgerichts-Rechtsschutz, den Strafrechts-Rechtsschutz (allerdings ist dieser sehr eingeschränkt – er gilt regelmäßig nicht für Vorsatztaten) sowie den Steuer-Rechtsschutz. Im Bereich Familie und Erbe zahlen die Versicherungen lediglich eine Beratung nach veränderter Lebenslage, bspw. dem Tod eines Angehörigen. Nicht versichert sind präventive Beratungen (die Regelung Ihrer Nachfolge, Eheverträge etc.).
Im Zweifel unterscheiden sich die Versicherungen im Kleingedruckten. Machen Sie sich also die Mühe und lesen Sie die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen. Es lohnt sich!
Dies war ein kurzer Abriss über die gängigsten Versicherungsarten. Es kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden – dafür gibt es zu viele unterschiedliche Angebote auf dem Markt. Oft bieten Versicherungen auch Kombiangebote an, die preislich interessant sein können. Passen Sie aber auf, dass die Versicherung letztlich auch zu Ihnen passt. Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Anwalt gerne weiter.
Im dritten und letzten Teil dieser Reihe lesen Sie in der nächsten Ausgabe noch einige Tipps im Umgang mit Ihrer Versicherung.
Isabel Datz, Rechtsanwältin, Maîtrise de droit
Prill & Fidler Rechtsanwälte, Im Büfang 4, 79189 Bad Krozingen, 07633-9333390, www.prill-fidler.de