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Es ist wieder Sommer, und der Trend ist nach wie vor ungebrochen, sich mit dem Auto oder per Bahn oder Flugzeug in die Ferne zu bewegen, um den Alltagsstress hinter sich zu lassen und neue Energie in fremder Umgebung zu tanken. Damit die Rückkehr aus dem Urlaub nicht zur bösen Überraschung wird, informiert der Zoll über die aktuell geltenden Reisefreimengen:
Reisemitbringsel, die aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland eingeführt werden, sind grundsätzlich zoll- und steuerpflichtig. Nur innerhalb der Reisefreigrenzen bleiben die mitgeführten Waren abgabenfrei. Dies gilt aber nur für Waren, die ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sind. Dabei ist es unerheblich, ob die im Drittland erworbenen Waren neuwertig oder schon benutzt worden sind. Darunter fallen beispielsweise Uhren, Schmuck oder Kleidungsstücke, die im Urlaub gekauft und schon getragen wurden.
Die abgabenfreien Höchstmengen sind zum Beispiel: 200 Zigaretten (soweit mindestens 17 Jahre alt), 1 Liter Spirituosen (soweit mindestens 17 Jahre alt), 50 Gramm Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette sowie andere Waren wie Schmuck- und Kleidungsstücke bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro. Übersteigt zum Beispiel der Einkaufspreis eines Kleidungsstücks diese Wertgrenze, so muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden.
Besondere Beschränkungen gelten derzeit auch noch für die neuen EU-Beitrittsländer wie Polen oder Tschechische Republik. Aus diesen Ländern dürfen beispielsweise nur 200 Zigaretten pro Person abgabenfrei eingeführt werden.
Immer mehr Tier- und Pflanzenarten bedürfen eines besonderen Schutzes, da sie vom Aussterben bedroht sind. Der Zoll rät daher, auf solche Souvenirs zu verzichten. Der Artenschutz umfasst nicht nur lebende Exemplare sondern auch Waren aller Art, die aus bedrohten Tieren oder Pflanzen hergestellt worden sind. Wer mit geschützten Tieren, Pflanzen oder Erzeugnissen daraus am Zoll ertappt wird, muss mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren mit oftmals empfindlichen finanziellen Folgen rechnen. Außerdem wird das Mitbringsel natürlich beschlagnahmt.
Nähere Informationen können im Internet unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de eingeholt werden.