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Der Sommer ist da und Millionen glückliche Fußballfans feiern in Deutschland das Großereignis Weltmeisterschaft. Doch nur Wenigen ist der Platz auf den Rängen vergönnt. Die meisten verlegen deshalb das Stadion auf den Balkon oder in den heimischen Garten. Die Spiele schaut man gerne in Gemeinschaft, dazu gibt es Grillfleisch und Bier. Doch nicht jeder teilt die Begeisterung beim lauten Torschrei. Nachbarn, die es lieber ruhig mögen, haben auch während der Weltmeisterschaft ein Recht auf entspannte Abende in ihrer Wohnung. Daher gilt die Nachtruhe ab 22 Uhr grundsätzlich auch während des Turniers. Um nachbarschaftliche Spannungen nach der WM auszuschließen, verhält man sich am besten auch außerhalb der Ruhezeiten angepasst. Das heißt, den Lärmpegel niedrig halten und Beckmanns Kommentare auf eine vertretbare Lautstärke reduzieren. Zumindest nach den Abendspielen sollte die fröhliche Fanrunde mit Rücksicht auf die Nachbarn nach Innen verlegt werden.
Ein weiterer heikler Punkt ist das Grillen. Nach der langen Winter- und Regenpause sind die Grillmeister meist aus der Übung und räuchern neben dem Fleisch auch die Umgebung ein. Dadurch können sich die Fronten zwischen Nachbarn schnell verhärten. Häufig werden dann die Gerichte bemüht. Kommt es bei der Bruzzelei zu einer erheblichen Beeinträchtigung der anliegenden Wohnungen durch Rauch, Ruß oder Wärme, kann das Grillen sogar verboten werden, wie kürzlich in München geschehen. In Düsseldorf wurde sogar eine Geldbuße verhängt, weil zuviel Rauch in eine Wohnung gezogen war. Es gibt zum Thema Grillen keine einheitliche Rechtsprechung. Jedes Gericht entscheidet jeweils nur den Einzelfall. In den meisten Fällen sind Rauch, Ruß und Gerüche die Auslöser für einen Streit. Einen Ausweg können in solchen Situationen rußfreie Gas- oder Elektrogrills bieten.
Mancherorts werden Grillabende sogar in ihrer Dauer und Anzahl begrenzt, was ein Grillfreund aus Stuttgart zu spüren bekam. Nach langem Streit um die heißen Kohlen entschied das Landgericht Stuttgart, dass er nur sechs Stunden im Jahr Grillen darf. Schwierig gestaltet sich auch eine Grillparty in Mehrfamilienhäusern. Bevor man dort Kohlen und Fernseher auf dem Balkon platziert, muss geklärt werden, ob der Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon zulässt. Ein Ausweichen auf den gemeinschaftlichen Garten ist jedoch auch nicht immer die richtige Lösung. Das führte in Bayern dazu, dass Amts- und Landgericht sich jahrelang stritten und schließlich das Bayerische Oberste Landesgericht einen Entschluss fassen musste. Die verklagte Familie darf seither nur fünfmal im Jahr im Garten grillen und muss dabei 25 Meter Abstand zum Haus halten.
Das beste Mittel um solche gerichtlichen Streitigkeiten zu vermeiden, ist jedoch eine gute Nachbarschaft. Der gute Kontakt, Rücksichtnahme und der pflegliche Umgang mit den Nachbarn verhindern gerichtliche Auseinandersetzungen. So kann der Fan auf Nachsicht hoffen und schließlich sein Fußballfest vielleicht sogar mit den lieben Nachbarn zusammen feiern.
Die Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg vertritt 145.000 Mitglieder in 108 Ortsverbänden in Baden Württemberg. Die Verbände Württemberg und Baden sind Mitglied im Zentralverband Haus & Grund Deutschland, der bundesweit knapp eine Million Mitglieder vertritt. Haus & Grund ist eine unabhängige Interessenvertretung des privaten Immobilieneigentums in Gemeinde, Land und Bund. Vorstand von Haus & Grund Baden ist Rechtsanwalt Peter M. Hamm (50). Aufsichtsratsvorsitzender ist Rechtsanwalt Manfred Harner (52), der gleichzeitig Vorsitzender von Haus & Grund Freiburg ist. Vorsitzender von Haus & Grund Württemberg ist Dr. Rolf Kornemann (60). Geschäftsführer von Haus & Grund Württemberg ist Rechtsanwalt Ottmar H. Wernicke (44).