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Haus und Grund Markgräflerland informiert:

Aktuelle Mietvertrags-Formulare verwenden - Veraltete Formulare können ungültige Regelungen enthalten

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund empfiehlt, beim Abschluss von Mietverträgen aktuelle Formulare zu verwenden. Durch zahlreiche gerichtliche Rechtsprechungen ändert sich die Gültigkeit oder Rechtmäßigkeit von Mietervertragsklauseln fortlaufend. Um eventuelle Unstimmigkeiten der Vertragsparteien zu vermeiden, ist es daher notwendig, bei neu abgeschlossenen Mietverträgen entsprechend angepasste Formulare zu verwenden.

Allein beim Bundesgerichtshof sind im vergangenen Jahr mehrere Dutzend mietrechtliche Entscheidungen ergangen, die zumeist von grundsätzlicher Bedeutung sind. Insbesondere Regelungen zu Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen oder Betriebskosten stehen immer wieder auf dem Prüfstand der Rechtsprechung. Veraltete Mietervertrags-Formulare können Regelungen enthalten, die im Laufe der Zeit für ungültig erklärt wurden. Eine ordnungsgemäße Vertragsgrundlage für das Mietverhältnis ist dann nicht mehr gegeben.

Die eingesetzten Mietvertragsformulare müssen daher immer wieder dem neuesten Stand der Rechtsprechung angepasst werden. Ein aktueller Mietvertrag schafft Rechtsicherheit für beide Parteien. Solche Vertragsformulare

bietet die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund an. Haus & Grund warnt vor unseriösen Angeboten von Energieausweisen Exakte Anforderungen sind vom Gesetzgeber noch nicht formuliert

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund warnt vor unseriösen Angeboten für einen Energieausweis. Bislang gibt es noch keine gesetzliche Grundlage über die Ausgestaltung des der Ausweise und daher auch noch keine Pflicht, einen Energieausweis bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie vorzulegen.

Vermehrt beobachtet Haus & Grund derzeit, dass bereits heute vielen Hauseigentümern entsprechende Energieausweise unter Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung angeboten werden. Dieser Verweis auf bereits vorhandene Vorschriften oder Anforderungen an den Ausweis ist schlichtweg irreführend. Derzeit können Energieausweise nur auf freiwilliger Basis ausgestellt werden.

Bislang hegt der Vorschlag von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos auf dem Tisch, der ein Optionsrecht zwischen bedarfs- und dem preisgünstigeren verbrauchsorientiertem Ausweis vorsieht. Einführungstermin könnte der l. Januar 2007 sein. Daher rät Haus & Grund allen Immobilieneigentümern, den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten.

Mitglieder erhalten bei Haus & Grund weitere Informationen zum Thema Energieausweis.

 

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