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Mit der zunehmenden Verbreitung der privaten Nutzung des Internets und der Möglichkeit, Bilder und Filmsequenzen auf Handys herunter zu laden und diese auf andere Handys zu übermitteln (bluetooth-Technologie), häufen sich Meldungen über die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche auf diese Weise Aufzeichnungen von scheinbar echten Tötungsdelikten (Snuff-Videos), Bilder von getöteten Soldaten aus aktuellen Kriegshandlungen und von toten Menschen aus Katastrophengebieten verbreiten.
Der Begriff „Snuff“-Video kommt von dem englischen Wort „to snuff out“ (jemanden umbringen, eine Kerze ausblasen, ein Leben auslöschen). Videos dieser Art sind im World Wide Web (www) stark verbreitet und können über einschlägig bekannte Websites sowie Tauschbörsen herunter geladen werden. Die Inhalte dieser Video-Dateien reduzieren sich meist auf kurze, zusammenhanglose reine Tötungshandlungen, die aus gestellten Film- oder Videoproduktionen stammen. Es ist allerdings nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch Dokumentationen echter Tötungsdelikte auftauchen.
Neben Websites mit Snuff-Videos gibt es im Internet auch zahlreiche Home-Pages mit Bilddateien bzw. Fotofolgen, die Verstümmelungen, Abnormitäten (angeborene oder krankheitsbedingte Missbildungen), entstellte Unfall-, Kriegs- oder Katastrophenopfer zeigen. Ein besonders grausames Beispiel ist eine Bildserie über ein reales Tötungsdelikt in den USA, die die Zerlegung und Schändung einer Leiche durch nackte Personen zeigt.
Über das Internet sind diese Filme und Einzelbilder Kindern und Jugendlichen zugänglich und werden von diesen von Handy zu Handy (bluetooth-Technologie) verbreitet.
„Snuff-Videos“ und Tauschbörsen mit den beschriebenen Film- und Bildersequenzen werden von im Ausland agierenden Verbreitern ins Internet eingestellt. Es gibt von der Bundesrepublik aus gegenwärtig keine Erfolg versprechenden Ermittlungsansätze, solange deren Verhalten in den jeweiligen Ländern (z.B. USA, Niederlande) nicht strafbar ist oder nicht verfolgt wird.
§ 131 Strafgesetzbuch verbietet unter anderem die Herstellung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen. Ebenfalls strafbar sind die Verbreitung solcher Inhalte, die öffentliche Darstellung und das Anbieten, das Überlassen oder das zugänglich machen an Personen unter 18 Jahren. Damit machen sich auch die Jugendlichen strafbar, die „Snuff-Videos“ von Handy zu Handy übermitteln. Gleiches gilt für pornografisches Bild- oder Videomaterial. Wer solche Videos auch über Handys weiter gibt, Kindern oder Jugendlichen vorzeigt oder zugänglich macht wird aufgrund des Paragraphen 184 Strafgesetzbuch bestraft. Dennoch sind diese „Snuff-Videos“ auch in Freiburg und Umgebung unter vielen Jugendlichen verbreitet und bestimmen nicht selten die Gespräche an Treffpunkten, in Schulbussen und in den Schulpausen.
Ebenso ist die unberechtigte Weitergabe und Veröffentlichung der Handyfotos von Einzelpersonen ohne Zustimmung des/der Abgebildeten nach den Bestimmungen des Kunsturheberrechtes und des Paragraphen 201a Strafgesetzbuch strafbar. Den Geschädigten stehen bei einer ungenehmigten Veröffentlichung überdies Schadensersatzansprüche zu.
Eltern, Lehrer und erziehungsberechtigte Personen sollten sich in der Internet und Handytechnologie sachkundig machen, um kompetente Hilfestellung geben zu können, damit junge Menschen die neuen Medien sinnvoll nutzen. Möglicher Missbrauch und die damit verbundenen Gefahren für Kinder und Jugendliche müssen verhindert werden.
Nehmen Sie sich Zeit für junge Menschen, die Ihnen anvertraut sind. Regelmäßige Gespräche schaffen ein gutes Vertrauensverhältnis. Thematisieren Sie auch mögliche Nachrichten mit beunruhigenden Inhalten, Fotos oder Videos auf den Handys und sprechen Sie über die damit verbundenen Gefahren und Risiken.
Erwerben Sie Medienkompetenz, in dem Sie sich als Eltern, Lehrer oder erziehungsberechtigte Personen über die neuen Medien, deren Technik und Nutzen aber auch Gefahren informieren. Die Informationsbroschüre „Klicks-Momente“ der Polizei Baden-Württemberg hilft Ihnen dabei.
Machen Sie sich mit den Geräten vertraut, mit denen die Kinder und Jugendlichen ganz selbstverständlich umgehen (insbesonder