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Entsorgung ausgedienter Elektrogeräte

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Bürgerinnen und Bürger dürfen alte Elektrogeräte seit Freitag 24. März an nicht mehr zusammen mit dem Restmüll entsorgen. Diese Gegenstände müssen mit der Umsetzung des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ab diesem Tag auf den Recyclinghöfen des Landkreises abgeben werden. Die Abgabe ist kostenlos! Darüber informiert jetzt die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Die Abgabepflicht gilt für alle Elektrogeräte. Dazu gehören Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke, Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Herde oder Haushaltskleingeräte wie Toaster, Bügeleisen oder Rasierapparat und Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer, Drucker und Telefon. Auch gehören Gegenstände der Unterhaltungselektronik, elektrisches Werkzeug, elektrisches Spielzeug und vieles andere mehr dazu.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen müssen wie bisher beim Schadstoffmobil oder beim Regionalen Abfallannahmezentrum Hochschwarzwald (RAZ) in Titisee-Neustadt abgegeben werden. Es handelt sich hierbei um überwachungsbedürftigen Abfall, der nicht von den Recyclinghöfen eingesammelt werden darf.

Auch Gewerbebetriebe können künftig ihre defekten Elektro- und Elektronik-Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen im Landkreis kostenlos abgeben. Allerdings gilt dies nur für Gegenstände, die in vergleichbarer Form in privaten Haushaltungen als Abfälle anfallen und keine besonders überwachungsbedürftigen Schadstoffe enthalten. Die Betriebe werden gebeten, bei gleichzeitiger Abgabe von über 20 Geräten den betroffenen Recyclinghof oder die Abfallwirtschaft des Landkreises im Vorfeld zu informieren.

Aus Kapazitätsgründen werden Kühlgeräte, mobile Klimageräte und Ölradiatoren nur an folgenden Recyclinghöfen im Landkreis angenommen: Bad Krozingen, Bötzingen, Breisach, Löffingen, March, Merzhausen, Staufen und beim Regionalen Abfallannahmezentrum (RAZ) Hochschwarzwald in Titisee-Neustadt.

Die neue Regelung beabsichtigt, eine geordnete Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sicher zu stellen. Diese Gebrauchsgegenstände enthalten zum einen sehr wertvolle Bestandteile wie Kupfer oder sortenreine Kunststoffe. Zum anderen aber auch gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und FCKW. Rohstoffe werden somit zukünftig geschont und Belastungen mit Schadstoffen vermieden.

Seit dem 24. März werden alle neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.

Fragen zu Entsorgung von Altgeräten beantwortet die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald unter der Telefonnummer 01802/254648.

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