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Seit Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes fördert der Staat die private und betriebliche Vorsorge für das Alter. Jeder Arbeitnehmer hat zum Beispiel das Recht, Teile seines Einkommens steuerlich begünstigt in eine betriebliche Vorsorge umzuwandeln.
Der Weg zu mehr Rente ist über eine Pensionskasse besonders einfach und durch die staatliche Förderung sehr lukrativ: Durch eine Gehaltsumwandlung leitet der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts direkt als Beitrag an die Pensionskasse. „Doch nur noch bis Ende des Jahres können sich Arbeitnehmer einen garantierten Rechnungszins von 3,25 % über die gesamte Laufzeit sichern“, so Vorsorgeexperte Bernd Moser aus Schliengen. Nur wenige Anbieter – wie z.B. der Deutsche PensionsRing – verzinsen überhaupt noch so hoch. Ab dem 1. Januar 2006 dürfen alle Versicherer nur noch Tarife mit dem gesetzlichen Höchstrechnungszins von 2,75 % anbieten. Durch den Zinseszins-Effekt kann der halbe Prozent spürbare Auswirkungen auf die Rendite haben.
Der für Vorsorgeprodukte aufgewendete Teil des Gehalts ist bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen steuerfrei. Bis Ende des Jahres 2008 müssen zudem keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. So kann mehr Geld in die Betriebsrente fließen als bei einer nicht geförderten Altersvorsorge.
Dabei sind alle eingezahlten Beiträge auch beim Wechsel des Arbeitgebers sicher: Denn diese können nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen privat oder über den neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.